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21.03.2024

Nationale Hafenstrategie für die See- und Binnenhäfen

Die Bundesregierung hat am 20. März 2024 die Nationale Hafenstrategie beschlossen. Die Strategie umfasst die Handlungsfelder

• Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Hafenstandorts Deutschland,
• Entwicklung der Häfen zu nachhaltigen Knotenpunkten der Energiewende, einer klimaneutralen Schifffahrt und Drehkreuzen für die Verkehrsverlagerung,
• aktive Gestaltung und Beförderung der digitalen Transformation,
• Sicherung und zukunftsfähige Gestaltung von Ausbildung und Beschäftigung und
• bedarfsgerechter Ausbau und Erhalt der Verkehrs- und Kommunikationsinfrastruktur.

Den Handlungsfeldern sind in einem Maßnahmenteil jeweils strategische Ziele zugeordnet, aus welchen insgesamt knapp 140 Maßnahmen – jeweils mit Benennung der zuständigen Ebenen – abgeleitet werden. Nach Aussage des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr soll der Umsetzungsprozess unmittelbar im Anschluss an die Veröffentlichung der Nationalen Hafenstrategie gemeinsam mit den bislang Beteiligten eingeleitet werden.

Im Maßnahmenteil ist unter „1. Wettbewerbsfähigkeit des Hafenstandortes Deutschland stärken“ als strategisches Ziel u.a. die Förderung von Flächenvorsorge und –entwicklung genannt, welche mit zwölf Maßnahmen konkretisiert wird, die auf eine vorausschauende Flächenbevorratung für Umschlag, Logistik sowie hafenaffine Industrie- und Gewerbeansiedlungen abzielen. Dem Handlungsfeld „5. Verkehrs- und Kommunikationsstruktur bedarfsgerecht erhalten, ausbauen und schützen“ werden unter dem strategischen Ziel „Verkehrsinfrastruktur erhalten und ausbauen“ verschiedene Maßnahmen zur Umstrukturierung und Beschleunigung von Planungsprozessen zugeordnet. Zu den behandelten Themen gehört beispielsweise auch der Umgang mit dem Hochwasserschutz in Hafengebieten.

Das Konzept kann eingesehen werden unter

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