Sprungziele
02.03.2022

Erlass für die Raumordnung, Bauleitplanung und Genehmigung von Einzelhandelsbetrieben und Hinweise für die Zielsetzung und Anwendung (Einzelhandelserlass Nordrhein-Westfalen)

Der Erlass dient mit seinen Hinweisen, Empfehlungen und Weisungen der landeseinheitlichen Planung und bauordnungsrechtlichen Beurteilung von großflächigen Einzelhandelsbetrieben. Im Zuge der Überarbeitung des bis dato gültigen Erlasses aus dem Jahr 2008 erfolgte insbesondere eine Aktualisierung unter Berücksichtigung zwischenzeitlich weiterentwickelter rechtlicher Vorgaben oder einschlägiger Rechtsprechung hierzu. Darüber hinaus werden im raumordnerischen Teil nunmehr auch Auslegungs- und Anwendungshilfen in Bezug auf die aktuell gültigen landesplanerischen Vorgaben im Kapitel 6.5 des Landesentwicklungsplanes Nordrhein-Westfalen gegeben.

Aktuelle News News-Archiv